Entrümpelung steuerlich absetzen
Kann man eine Entrümpelung von der Steuer absetzen? Ja! Erfahren Sie hier, welche Kosten absetzbar sind und was Sie dafür benötigen.
Entrümpelung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
Das Wichtigste vorab:
Die Kosten einer Entrümpelung können als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbar sind bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr.
Welche Kosten sind absetzbar?
- Arbeitskosten (Lohn der Entrümpler)
- Fahrtkosten zum Einsatzort
- Maschinenkosten (z. B. Container-Stellung)
Welche Kosten sind NICHT absetzbar?
- ✗Materialkosten (z. B. Kartons, Verpackung)
- ✗Entsorgungsgebühren des Wertstoffhofs
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
- Die Entrümpelung muss in Ihrem Haushalt oder einem haushaltsnah genutzten Grundstück stattfinden
- Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung!)
- Arbeitskosten müssen auf der Rechnung getrennt von Materialkosten ausgewiesen sein
Rechenbeispiel
Hinweis: Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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Collectus Entrümpelung erstellt Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten – so können Sie die Entrümpelung problemlos von der Steuer absetzen.
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